Erwischt! Vorstand ohne Mindestabstand!

Nach einem Abstimmungsgespräch, zur Vorbereitung eines Treffens mit Vertretern des Stadtsportverbandes am kommenden Dienstag, 09.06.2020, legte der geschäftsführende Vorstand eine ausserordentliche Trainingseinheit an der Burgmühle ein. Mitglieder dokumentierten die Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m, der Dank einer Lockerung in der CoronaSchVO des Landes NRW, in diesem Fall auch nicht notwendig war.

Seit dem 30. Mai 2020 darf im Freien, beim nicht kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb in Gruppen bis 10 Personen, der Mindestabstand von 1,50 m unterschritten werden, solange die „Rückverfolgbarkeit“ gem. § 2a CoronaSchVO sichergestellt ist. Für die nicht organisierten Trainingsgruppen wird am WSC-Bootshaus ein QR-Code zur An- und Abmeldung bereitgestellt. Die Daten (Name, Vorname, Telefonnummer, Ankunft- und Abfahrtszeit) werden (DSGVO-konform) 4 Wochen gespeichert und können für den Fall einer COVID 19-Infektionskette Gesundheitsämtern zum Zwecke der „Rückverfolgbarkeit“ zur Verfügung gestellt werden. Dank dieser Regelung und Umsetzung war die Trainingseinheit möglich.

Besonders erfreulich, dass diese Möglichkeit von vielen weiteren WSC´lern in Anspruch genommen wird und die Lippe inkl. der Kanu-Slalom-Strecke an der Burgmühle wieder mit Leben gefüllt ist. Einen Schritt weiter zur neuen Normalität. Jetzt hoffen die WSC Mitglieder beim Treffen des geschäftsführenden Vorstands mit den Vertretern des Stadtsportverbandes der geplanten Bootshaussanierung einen Schritt näher zu kommen.

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